Büro

Das Büro architekt steger besteht aus einem motivierten Team aus jungen und erfahrenen Architekten, fachkundigen Ingenieuren und seinen Partnern für die Bereiche Energieberatung, Brandschutz, Visualisierungen und allen Bereichen des Handwerks. 

Dipl.-Ing. FH Architekt Martin Steger ist gelernter Bauzeichner, hat an der Fachhochschule in München studiert und ist seit 2000 selbständig tätig.

Darüber hinaus war er zwei Jahre Partner und Geschäftsführer von firmhofer + steger bis er 2006 sein eigenes Büro gründete.

Er und sein Team betreuen Sie von der ersten Idee an bis hin zu Ihrem Einzug und darüber hinaus. Aus Ihren Wünschen und unserer Kompetenz verwirklichen wir so ein optimales Ergebnis für Ihre Lebens- und Arbeitsräume.

Dipl.-Ing. FH Architekt Steger

geboren 1970 im fränkischem Seenland / Mittelfranken

1991 bis 1993 Ausbildung zum Bauzeichner (Hochbau), Abschluss IHK Nürnberg 
1994 bis 1999 Studium der Architektur an der Fachhochschule München
1994 bis 1996 Mitarbeit bei Architekt Ott, Geiselbrecht, Beeg und Partner, München
1997 Mitarbeit bei Architetti Rocchi, Mengalli, Nicolis, Verona, Italien
1998 Mitarbeit Bauamt Technische Universität, München
1998 Mitarbeit Architekten Felix und Jonas, München
1999 Abschluss / Diplom an der Fachhochschule München 
1999 bis 2000 Anstellung bei Architekt Ott, Geiselbrecht, Beeg und Partner, München
2000 bis 2005 Freie Mitarbeit im Architekturbüro Marcour & Partner, München
2004 Mitglied der Bayerischen Architektenkammer
2005 bis 2006 Büropartnerschaft firmhofer + steger, München

seit 2006 Gründung eigene Büro architekt steger, München

Kompetenzen

Das Büro architekt steger begleitet Sie bei sämtlichen architektonischen und gestalterischen Projekten im Wohn- und Geschäftsbereich mit individuellen und anspruchsvollen Konzepten sowie professionellen Lösungen in Werk- und Detailplanung.

Themen wie Baudenkmal, Dachsanierung, Denkmalpflege, Energieeffizienzhäuser, Erweiterungen, Gebäudeplanung und Grundrisserstellung, Grundrissoptimierung, Hausbau,  Haussanierung und Hausumbau, Holzhäuser, Inneneinrichtung, Innenraumgestaltung, Küchendesign, Küchenentwurf, Luxussanierung und -umbau, Massivhäuser, Massivholzhäuser, Mehrgenerationenhaus, Nachhaltiges Bauen, Treppenplanung, Wintergartenbau, Wohnungsumbau u.ä.

Durch ein bewehrtes Netzwerk an zuverlässigen Partnern, Firmen und Handwerkern decken wir sämtliche Bereiche des Bau-, Umbau- und Ausbauprozesses ab und sichern Ihnen zum einen eine seriöse und zuverlässige Betreuung zu, zum anderen eine fachgerechte und hochwertige Ausführung.

Getreu dem Motto: Bei uns geht der gute Ruf und die Zusammenarbeit über 5 Jahren Gewährleistungsfrist hinaus.

Team / Kollegen

Das Büro architekt steger besteht aus einem motivierten Team aus erfahrenen Architekten und fachkundigen Ingenieuren für die Bereiche Hochbau, Energieberatung, Brandschutz, Innenraumgestaltung, Objektdesign und Visualisierung. 

Je nach Anforderung der Aufgaben und Projekte können Büropartner, ehemalige Kollegen und Mitarbeiter zum Team um Dipl.-Ing. FH Architekt Steger hinzugezogen werden.

Büropartner / Kollegen:

Dipl.-Ing. Architekt Armin Hägele

  Paul Meyer

Dipl.-Ing. Dietmar Kraus (kraus energiekonzept)

  Branka Reuter
DI Mag.art. Architektin Nina Tommasi   Valerie Schmid

 

Beratungsgespräch

Wünschen Sie über den ersten Kontakt hinaus zu Ihrem Bauvorhaben ein ausführlicheres Beratungsgespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen vor Ort, berechnen wir für die persönliche Beratungsleistung von Herrn Dipl.- Ing. FH Architekt Steger eine pauschale Beratungsgebühr von derzeit Netto 300,00 Euro (Aufwand ca. 3 bis max. 4 Stunden) zuzüglich einer der Entfernung angepassten Anfahrtspauschale. 

Wichtig zu wissen: Bei Zustandekommen einer Beauftragung von Dipl.-Ing. FH Architekt Martin Steger mit Architektenvertrag wird Ihnen dieser Betrag mit der vereinbarten Honorar- Auftragssumme zur Architektenleistung wieder gutgeschrieben.

Hinweis: Dies jedoch nur bei Beauftragung von kompletten Bauprojekten / Bauvorhaben (Leistungsphasen 1 bis 8) oder Aufträgen mit einer Nettohonorarsumme von mindestens 6.000,00 Euro.

Aktuelles

"Austauschpflicht für Heizungen: Diese Heizkessel müssen 2022 raus - Alte Öl- und Gasheizungen auf dem Abstellgleis

Wer eine mehr als 30 Jahre alte Heizung betreibt, muss diese unter Umständen in diesem Jahr austauschen. Eigentümer:innen müssen auch 2022 prüfen, ob ihr Öl- oder Gas-Heizkessel noch betrieben werden darf: Auf dem Prüfstand stehen vor allem Heizungen, die vor 1992 eingebaut wurde.“…

„Diese Heizkessel müssen 2022 raus: Raus aus dem Keller müssen Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung. Ausnahme: Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann die Austauschpflicht. Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Heizungstausch rechtzeitig überlegen und planen: Experten raten, bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung nach 20 Jahren zu prüfen, ob eine neue Heizung sinnvoll ist. Ist dies der Fall, sollten Eigentümer unbedingt auf erneuerbare Energien setzen, denn der CO2-Preis macht das Heizen mit Gas und Öl in den kommenden Jahren deutlich teurer. Erreichen Öl- und Gasheizungen ein hohes Betriebsalter, belasten sie Geldbeutel und Klima und drohen unerwartet auszufallen. Die Hälfte der Heizkessel in Deutschland ist bereits älter als 20 Jahre. Auch für die attraktive Förderung lohnt es sich, einen Austauschplan in der Tasche zu haben: Die hohen Zuschüsse müssen vor Beauftragung der Handwerksfirma beantragt werden. Warten Eigentümer mit der Erneuerung bis zu einem Ausfall der Heizung, wird die Zeit für einen Förderantrag knapp.

Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Dies ist umso schneller der Fall, wenn zusätzliches Energiesparpotenzial bei der Optimierung von Regelung und Hydraulik genutzt wird.“

Zitat aus Website vom 19.01.2022: https://www.energie-fachberater.de/news/austauschpflicht-fuer-heizungen-diese-heizkessel-muessen-2022-raus.php